Seit dem 3. Oktober 2002 bietet die Betriebssicherheitsverordnung einen soliden rechtlichen Rahmen für die Sicherheit am Arbeitsplatz und wurde zuletzt am 1. Juni 2015 umfassend überarbeitet. Diese Überarbeitung führte zur Integration und Neugestaltung vormals geltender Arbeitsschutzverordnungen nach den Standards des EU-Rechts. Die Verordnung legt spezifische Verantwortlichkeiten für Arbeitgeber und Anlagenbetreiber fest, um den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Unser Angebot: Ihr Partner für Sicherheit am Arbeitsplatz
Wir bieten professionelle Unterstützung bei der Bewertung von Gefährdungen, der Erfassung und Kontrolle von Arbeitsmitteln sowie der Aufklärung über notwendige Qualifikationen für den sicheren Anlagenbetrieb.
Durch den Einsatz fortschrittlicher Software sorgen wir für die kontinuierliche Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen und des Prüfmanagements, einschließlich der Überwachung von Fristen. Wir bewerten sämtliche Arbeitsmittel hinsichtlich möglicher Risiken im Betriebsalltag und deren Interaktion mit anderen Geräten. Zudem erfassen und analysieren wir Prüfberichte als Teil der Risikobewertung, um sicherzustellen, dass anlagen, die besonderer Überwachung bedürfen, vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Basierend auf unseren umfassenden Gefährdungsbeurteilungen empfehlen wir geeignete Prüfarten, -umfänge und -fristen sowie die Anforderungen an die Prüfer, um die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes zu gewährleisten und durch detaillierte Dokumentation der Arbeitsmittel zu ergänzen.
Für eine fortlaufende Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen und des Prüfmanagements setzen wir auf moderne Softwarelösungen.
Lassen Sie sich von uns beraten. Wir stehen Ihnen mit Expertise und Engagement zur Seite.
Rechtlicher Rahmen Für weitere Informationen zur Betriebssicherheitsverordnung besuchen Sie bitte: Betriebssicherheitsverordnung