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Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheitstechnischen Betreuung

Sicherheitstechnische Betreuung durch AMGEON

Fachkundige Begleitung durch unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräfte

Ihre Teams sind das wertvollste Kapital Ihres Unternehmens. Eine ganzheitliche sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet, dass Arbeitsabläufe reibungslos funktionieren, Risiken minimiert und gesetzliche Vorgaben stets erfüllt werden. AMGEON steht Ihnen dabei als zuverlässiger Partner zur Seite – von der Pflichtbetreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bis zu spezialisierten E-Mobility-Lösungen.


Ihre Vorteile der Sicherheitstechnischen Betreuung

  • Effizienz steigern
    Maßnahmen werden praxisnah, kostenschonend und zielorientiert umgesetzt. So sparen Sie Zeit und Budget, statt unnötig Ressourcen zu binden.
  • Rechtssicherheit gewinnen
    Vertrauen Sie auf unsere Experten, um alle gesetzlichen Anforderungen – von ASiG bis DGUV Vorschrift 2 – lückenlos zu erfüllen.
  • Innovationspotenzial nutzen
    Mit unserer sicherheitstechnischen Betreuung integrieren Sie neue Technologien wie Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur sicher in Ihren Betrieb.
  • Prävention optimieren
    Systematische Analysen und regelmäßige Begehungen helfen, Unfallrisiken frühzeitig zu erkennen und Arbeitsausfälle zu vermeiden.

Ihre Vorteile

  • Ganzheitliches Konzept: Von Gefährdungsbeurteilungen bis Vorsorge
  • Schnelle Terminvergabe und digitale Dokumentation
  • Maßgeschneiderte Lösungen für kleine und große Betriebe

Fördern Sie Zufriedenheit und Leistungsstärke Ihrer Mitarbeitenden durch einen ganzheitlichen Arbeitsschutz.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung!

Kompetente sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen

Verlassen Sie sich auf erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieur:innen, die Ihr Team nach den Vorgaben des ASiG, ArbSchG und der DGUV Vorschrift 1 betreuen.

Sicherheitstechnische Betreuung – Ihr Schlüssel zu sicheren und rechtskonformen Arbeitsplätzen

Mit unserer ganzheitlichen sicherheitstechnischen Betreuung schaffen Sie die Basis für dauerhafte Arbeitssicherheit. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, sondern entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Schutz- und Präventionskonzepte, perfekt abgestimmt auf die Anforderungen Ihres Betriebs.

Unsere Leistungen im Überblick

    • Rechtskonforme Beratung
      Wir begleiten Sie bei der Umsetzung aller gesetzlichen Vorgaben aus dem ASiG und der DGUV Vorschrift 1 – von der Gefährdungsanalyse über die Erstellung der erforderlichen Dokumentation bis hin zur Nachweiserbringung.
    • Maßgeschneiderte Betreuung
      Umfang und Rhythmus der sicherheitstechnischen Leistungen richten sich nach Betriebsgröße und Gefährdungsklasse. Wir ermitteln Ihren individuellen Bedarf und stellen ein passgenaues Betreuungskonzept auf.
    • Prävention & Schutzmaßnahmen
      Entwicklung und Einführung praxisnaher Maßnahmen zur Unfall- und Verletzungsprävention: Sicherheitsunterweisungen, Brandschutzübungen, Maschinensicherheitschecks und mehr.
    • Langfristige Effekte
      Mit nachhaltigen Sicherheitsstrategien reduzieren Sie Unfallrisiken, stärken das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden und senken Kosten durch weniger Ausfallzeiten.
    Sicherheitstechnischen Betreuung

    Ihre Vorteile auf einen Blick

    Rechtssicherheit

    Erfüllung aller Vorschriften der DGUV Vorschrift 2

    Leistungssteigerung

    Gesunde Mitarbeitende arbeiten effizienter

    Kostenersparnis

    Weniger Ausfälle, weniger Zusatzkosten

    Attraktives Arbeitgeberimage

    Gesundheitsbewusstsein stärkt Ihre Arbeitgebermarke

    Kundenportal

    Verantwortliche im Bereich Arbeitssicherheit greifen online und rund um die Uhr auf Gefährdungsbeurteilungen und Prüfprotokolle zu.

    Digitales Schulungsmanagement

    Sicherheitsunterweisungen online und vor Ort – gezielt zur Minimierung von Gefährdungsrisiken am Arbeitsplatz.

    Brandschutz

    Prävention und Verhalten im Ernstfall

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    Gefährdungsbeurteilung Arbeitssicherheit

    Wir prüfen die Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeitenden aus Sicht der Arbeitssicherheit und identifizieren potenzielle Gefährdungsrisiken.

    Jetzt kostenloses Angebot anfordern

    Profitieren Sie von unserer ganzheitlichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung – alle Leistungen für Ihr Unternehmen aus einer Hand.

    Leistungen der sicherheitstechnischen Betreuung

    Grundbetreuung

      • Regelmäßige Begehungen Ihrer Betriebsstätten
      • Dokumentation und Nachverfolgung aller Maßnahmen
      • Telefonische und digitale Sofortberatung bei Fragen

    Betriebsspezifische Betreuung

    • Maßgeschneiderte Beratungspakete je nach Branche und Unternehmensgröße
    • Vertiefte Analysen für Hochrisikobereiche
    • Flexible Einsatzmodelle: vor Ort, hybrid oder remote

    Beratung des Arbeitgebers

    Wir unterstützen Sie umfassend beim Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: von der Erstellung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilungen über die Planung und Umsetzung passgenauer Präventions- und Gesundheitsförderungs­maßnahmen bis hin zur gezielten Beratung zu spezifischen arbeitsbedingten Risiken.

    Mitwirkung an den ASA-Sitzungen

    Als Betriebsarzt begleiten wir ab 20 Mitarbeitenden die vierteljährlichen ASA-Runden, bringen unser arbeitsmedizinisches Fachwissen ein und unterstützen bei Gefährdungsbeurteilungen, Unfallanalysen sowie der Entwicklung individueller Gesundheitsmaßnahmen.

    Arbeitsmedizinische Vor-Ort-Begehungen

    Unsere Expert:innen begehen Ihre Betriebsstätten, prüfen Arbeitsabläufe und bestehende Schutzmaßnahmen und geben praxisnahe Empfehlungen zur Optimierung von Sicherheit und Ergonomie.

    Allgemeine Gesundheitsförderung

    Mit zielgerichteten Workshops, Unterweisungen und Schulungen stärken wir die Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen und erhöhen nachhaltig das Gefahrenbewusstsein Ihrer Mitarbeitenden.

    Planung und Gestaltung

      • Analyse von Arbeitsplätzen, -abläufen und Ergonomie
      • Auswahl und Erprobung geeigneter Körperschutzmittel
      • Beratung zu technischen Arbeitsmitteln und neuen Arbeitsverfahren

    Sie haben Fragen oder wünschen ein kostenfreies, unverbindliches Angebot?

    Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht – wir sind gerne für Sie da!

    Kostenloses Angebot anfordern

    Interesse geweckt? Füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus – wir erstellen Ihnen umgehend Ihr maßgeschneidertes Angebot.

    Kundenservice

    Noch Fragen? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter – rufen Sie uns an!

    Zufriedene Kunden

    Weiterempfehlungsrate

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    FAQ – Häufig gestellte Fragen

    Werfen Sie einen Blick in unsere umfassende Übersicht. Im Folgenden finden Sie alle häufig gestellten Fragen zum Thema „Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“.

    BEAUFTRAGUNG EXTERNER BETRIEBSÄRZTE & FACHKRÄFTE FÜR ARBEITSSICHERHEIT – DARAUF KOMMT ES AN

    Als Ihr zuverlässiger Dienstleister für Arbeitssicherheit möchten wir Ihnen transparent darstellen, worauf Sie bei der Beauftragung externer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit besonders achten sollten – und wie wir Sie dabei optimal unterstützen.

    1. Nachweis unserer Qualifikation
      Wir verfügen über alle erforderlichen Ausbildungen, Zertifikate und Referenzen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern unsere Qualifikationsnachweise und Kundenempfehlungen zur Verfügung.

    2. Eindeutige, schriftliche Beauftragung
      In Ihrem Auftrag halten wir schriftlich fest, welche Leistungen wir erbringen, wie viele Mitarbeitende bei Ihnen beschäftigt sind und welche Einsatzstunden (in Stunden/Jahr) daraus resultieren – sauber getrennt in Grundbetreuung und betriebs­spezifische Betreuung.

    3. Einhaltung der Mindesteinsatzzeiten
      Gemäß DGUV Vorschrift 2 gewährleisten wir die vorgeschriebenen Mindeststunden für Grund- und betriebsspezifische Betreuung. Ein Null-Stunden-Anteil für einen Teilbereich kommt bei uns nicht in Frage.

    4. Klare Terminologie
      Unsere Angebote und Verträge führen alle Einsatzzeiten ausschließlich in Stunden pro Jahr auf. Begriffe wie „Betreuungseinheiten (BE)“ oder „Leistungseinheiten (LE)“ lassen wir bewusst weg, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu garantieren.

    5. Keine Anrechnung von Fahrzeiten
      Wir planen und dokumentieren unsere Einsatzzeit so, dass reine Anfahrtszeiten nicht auf Ihre Betreuungsstunden angerechnet werden – ganz gemäß DGUV Vorschrift 2.

    6. Präzise Leistungsabgrenzung
      Wir grenzen klar ab, welche Leistungen unter das ASiG und die DGUV 2 fallen (z. B. Unterweisungen, Beratung, Gefährdungsbeurteilungen) und weichen andere Services (z. B. Brandschutzbeauftragte, Gefahrgutbeauftragte, wiederkehrende Prüfungen) eindeutig ab.

    7. Regelmäßiges Berichtswesen
      Nach Abschluss eines jeden Jahres erstellen wir einen ausführlichen Bericht, der alle durchgeführten Leistungen, Inhalte und betreuten Stunden dokumentiert – für Ihre interne Nachweisführung und Ihre Revision.

    8. Umfangreicher Vor-Ort-Einsatz
      Wir erbringen den Großteil unserer Leistungen direkt in Ihrem Betrieb: So kennen wir Ihre Abläufe, bauen Vertrauen auf und können jederzeit kurzfristig auf neue Anforderungen reagieren.

    9. Teilnahme an Arbeitsschutzausschüssen
      Unsere Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nehmen auf Wunsch regelmäßig an Ihren Arbeitsschutzausschusssitzungen teil – damit alle Entscheidungen praxisnah abgestimmt und dokumentiert werden.

    Mit diesen Standards sorgen wir dafür, dass Ihre Beauftragung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und Sie sich voll und ganz auf Ihre Kernprozesse konzentrieren können.

    IHRE SICHERHEIT IN BESTEN HÄNDEN – WARUM SICHERHEITSTECHNISCHE BETREUUNG?

    Gesunde, motivierte Mitarbeitende sind das Herzstück jedes Unternehmens. Damit sie volle Leistung bringen können, benötigen wir sichere Arbeitsplätze und ergonomisch optimierte Abläufe – eine Verpflichtung, die bei der Geschäftsführung liegt.

    Unser Ziel:
    Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen konsequent vermeiden. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Belegschaft, sondern sparen auch Kosten für Ausfallzeiten und Folgeschäden.

    Wie wir Sie unterstützen:

    • Praxisgerechte Umsetzung rund um Arbeitsschutz:
      Wir übersetzen alle Vorschriften und Regelwerke in Ihre betrieblichen Abläufe.

    • Individuelle Gefährdungsbeurteilung:
      Maßgeschneiderte Analysen Ihrer Arbeitsplätze decken Risiken frühzeitig auf.

    • Schulungen und Unterweisungen:
      Ihre Mitarbeiter erhalten passgenaue Trainings für sichere und effiziente Arbeitsprozesse.

    • Lückenlose Dokumentation:
      Wir führen Nachweise und Berichte so, dass Sie jederzeit revisionssicher aufgestellt sind.

    Mit unserer sicherheitstechnischen Betreuung erzielen Sie den höchstmöglichen Wirkungsgrad Ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen – und sorgen so nachhaltig für mehr Sicherheit und Produktivität in Ihrem Betrieb.

    GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER SICHERHEITSTECHNISCHEN UND ARBEITSMEDIZINISCHEN BETREUUNG

    1. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
    Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) regelt seit dem 12. Dezember 1973 – in der Fassung vom 31. Oktober 2006 – die Bestellung, Befugnisse und Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzten und Betriebsärztinnen.

    2. DGUV Vorschrift 2
    Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) schreibt seit dem 1. Januar 2011 mit Nachtrag zum 1. Juli 2025 konkret die Inhalte, Intervalle und Modalitäten der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung fest.

    Diese beiden Rechtsgrundlagen bilden das Fundament Ihrer betrieblichen Betreuung: Sie verpflichten Arbeitgeber, geeignete Fachkräfte zu bestellen, ihre Qualifikation sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung, Betriebsarzt/-ärztin und Sicherheitsfachkraft systematisch zu organisieren.

    WELCHE UNTERNEHMEN SIND ZUR SICHERHEITSTECHNISCHEN UND BETRIEBSÄRZTLICHEN BETREUUNG VERPFLICHTET?

    Grundsätzlich sind alle Betriebe verpflichtet, eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen.

    Der genaue Umfang der Betreuung richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und hängt ab von:

    • der Anzahl der Beschäftigten

    • dem Gewerbezweig und den spezifischen Betriebsrisiken

    • der Art und Schwere der im Betrieb vorhandenen Gefährdungen

    So wird gewährleistet, dass jedes Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche – passgenau die notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Gesundheitsvorsorge umsetzt.

    DEFINITION „BETRIEB“ IM SINNE DER DGUV VORSCHRIFT 2

    Nach Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 versteht man unter einem „Betrieb“:

    „eine geschlossene Einheit, die durch organisatorische Eigenständigkeit mit eigener Entscheidungscharakteristik geprägt ist.“

    Erläuterung:

    • Geschlossene Einheit: Alle Tätigkeiten und Prozesse sind organisatorisch so zusammengefasst, dass sie als eine Einheit funktionieren.

    • Organisatorische Eigenständigkeit: Der Betrieb trifft eigenständige Entscheidungen (z. B. über Arbeitsabläufe, Personal oder Investitionen).

    • Entscheidungscharakteristik: Die Verantwortung für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin liegt in dieser Einheit bei einer klar definierten Leitung.

    Besonderheit bei Filialunternehmen:

    • Zentrale und Filialen gelten gemeinsam als ein Betrieb, sofern die Filialen nicht in eigenständiger Rechtsform geführt werden.

    • Sind Filialen jedoch jeweils eigene juristische Einheiten (z. B. GmbH, AG), so zählen sie rechtlich als separate Betriebe.

    WIE WIRD DIE BETRIEBSGRÖSSE NACH DGUV VORSCHRIFT 2 BESTIMMT?
    1. Bemessungsgrundlage Vollzeitäquivalente
      Die in der DGUV Vorschrift 2 genannten Betriebsgrößen (bis 20, > 20 bis 50, > 50 Beschäftigte) beziehen sich auf Vollzeitkräfte. Teilzeitkräfte sind daher anteilig in Vollzeitäquivalente umzurechnen.
    2. Umrechnungsfaktoren für Teilzeitkräfte
      • Reguläre wöchentliche Arbeitszeit ≤ 20 Stunden → Faktor 0,5
      • Reguläre wöchentliche Arbeitszeit > 20 bis ≤ 30 Stunden → Faktor 0,75
      • Reguläre wöchentliche Arbeitszeit > 30 Stunden → Faktor 1,0
    3. Durchschnittswerte zugrunde legen
      Für die Bestimmung der Betriebsgröße wird die jährliche Durchschnittszahl aller Beschäftigten herangezogen.
    4. Einbeziehung von Leiharbeitnehmern
      Auch nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingesetzte Leiharbeiter gelten als Beschäftigte und sind entsprechend umzurechnen.

    Beispielrechnung
    Handelsunternehmen mit insgesamt 22 Beschäftigten:

    • 4 Vollzeitkräfte (4 × 1,0) = 4,0
    • 10 Teilzeitkräfte ≤ 20 h (10 × 0,5) = 5,0
    • 4 Teilzeitkräfte ≤ 30 h (4 × 0,75) = 3,0
    • 4 Teilzeitkräfte > 30 h (4 × 1,0) = 4,0

    Vollzeitäquivalente gesamt: 16,0

    Da hier weniger als 20 Vollzeitäquivalente erreicht werden, gehört dieser Betrieb in die Kategorie bis 20 Beschäftigte.

    ERMITTLUNG VON BETREUUNGSGRUPPE UND WZ-KODEX
    1. Betreuungsgruppe verstehen
      Die Betreuungsgruppe gibt an, mit welchem Gefährdungsniveau Ihr Betrieb nach DGUV Vorschrift 2 betreut wird. Sie ist in drei Hauptgruppen (I, II, III) unterteilt – höhere Zahlen stehen für ein höheres Gefährdungs­potenzial und damit engere Betreuungsintervalle.

    2. WZ-Kodex (Wirtschaftszweig-Schlüssel) ermitteln

      • Ihr WZ-Kodex ist Teil Ihres Gewerbescheins bzw. Ihrer IHK-Zulassung bzw. im Handelsregister eingetragen.

      • Alternativ können Sie ihn selbst über die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) des Statistischen Bundesamtes nachschlagen:
        https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/_inhalt.html

      • In der herunterladbaren PDF-Datei (WZ 2008) suchen Sie nach Ihrer betrieblichen Haupttätigkeit und lesen den 4-stelligen Code ab.

    3. Zuordnung zur Betreuungsgruppe

      • In Anlage 2, Kapitel 4 der DGUV Vorschrift 2 finden Sie eine tabellarische Auflistung, welche WZ-Codices welcher Betreuungsgruppe zugeordnet werden.

      • Suchen Sie dort Ihren ermittelten WZ-Kodex, um die korrekte Gruppe (I, II oder III) abzulesen.

      • Beispiel: Ein metallverarbeitender Betrieb mit WZ 25.61 („Bearbeitung von sonstigem Metall“) wird typischerweise der Betreuungsgruppe III zugeordnet.

    4. Praktische Vorgehensweise

      1. WZ-Kodex abrufen: Aus Ihren Gewerbeunterlagen oder über DESTATIS.

      2. DGUV-Tabelle konsultieren: Anlage 2, Kapitel 4 der DGUV 2 aufrufen (online oder als PDF).

      3. Betreuungsgruppe ablesen: Code in der Tabelle suchen und Gruppe übernehmen.

      4. Dokumentieren: Kodex und Gruppe in Ihrer Arbeitsschutz-Dokumentation festhalten.

    So haben Sie schnell Klarheit darüber, wie Ihr Betrieb in der DGUV Vorschrift 2 eingestuft wird und welche Betreuungsintervalle für Sie gelten.

    AUFGABEN VON BETRIEBSÄRZTINNEN UND BETRIEBSÄRZTEN (§ 3 ARBEITSSICHERHEITSGESETZ)

    Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung durch folgende Kernaufgaben:


    1. Beratung

    • Planung und Einrichtung
      – Betriebsanlagen, soziale und sanitäre Einrichtungen
    • Arbeitsmittel und -verfahren
      – Beschaffung technischer Arbeitsmittel
      – Einführung neuer Arbeitsverfahren und -stoffe
    • Persönliche Schutzausrüstung
      – Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
    • Ergonomie & Arbeitsgestaltung
      – Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit, Pausenregelung
      – Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und -umgebung
    • Organisation der Ersten Hilfe
    • Integration
      – Gestaltung von Arbeitsplatzwechsel, Eingliederung und Wiedereingliederung
    • Allgemeine Beurteilung
      – Bewertung der Arbeitsbedingungen im Betrieb

    2. Untersuchung & Betreuung

    • Arbeitsmedizinische Vorsorge
      – Durchführung regelmäßiger Untersuchungen
      – Beurteilung und Beratung der Beschäftigten
      – Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse
    • Rückmeldung
      – Auf Wunsch Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an die Mitarbeiter

    3. Beobachtung & Kontrolle

    • Begehungen
      – Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten
      – Dokumentation erkannter Mängel
      – Vorschlag und Begleitung von Abstellmaßnahmen
    • Unfall- und Erkrankungsanalyse
      – Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen
      – Ableitung präventiver Maßnahmen
    • Nutzung von Schutzmaßnahmen
      – Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung von Körperschutzmitteln
    • Verhaltenslenkung
      – Unterweisung der Beschäftigten zu Unfall- und Gesundheitsgefahren
      – Mitwirkung bei Schulung und Einsatz von Ersthelfenden

    Nicht zu ihren Aufgaben gehört
    – Überprüfung der Berechtigung von Krankmeldungen

    Diese umfassenden Tätigkeiten stellen sicher, dass Gesundheitsschutz und Unfallverhütung systematisch in Ihrem Betrieb verankert sind.

    AUFGABEN DER FACHKRÄFTE FÜR ARBEITSSICHERHEIT (§ 6 ARBEITSSICHERHEITSGESETZ)

    Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) unterstützen den Arbeitgeber systematisch bei allen Fragestellungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Der genaue Umfang ihrer Tätigkeit richtet sich nach den im Betrieb vorhandenen Gefährdungen.


    1. Beratung

    • Betriebsanlagen & Einrichtungen
      – Planung, Ausführung und Unterhaltung von Produktions- und Sozialbereichen

    • Technische Arbeitsmittel & Verfahren
      – Beschaffung neuer Maschinen und Arbeitsverfahren
      – Einführung sicherer Arbeitsstoffe

    • Persönliche Schutzausrüstung
      – Auswahl, Erprobung und Einsatz kontrollierter Körperschutzmittel

    • Ergonomie & Arbeitsgestaltung
      – Optimierung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
      – Beratung zu menschengerechter Arbeitsorganisation

    • Allgemeine Beurteilung
      – Analyse und Bewertung der Arbeitsbedingungen


    2. Sicherheitstechnische Prüfung

    • Vor Inbetriebnahme
      – Prüfung von Anlagen und technischen Arbeitsmitteln auf ihre Gebrauchssicherheit

    • Vor Einführung neuer Verfahren
      – Gefährdungsanalyse und Genehmigung sicherheitstechnischer Aspekte


    3. Beobachtung & Verbesserung

    • Regelmäßige Begehungen
      – Systematische Inspektion aller Arbeitsstätten
      – Dokumentation erkannter Mängel

    • Maßnahmensteuerung
      – Vorschlag wirksamer Abstell- und Optimierungsmaßnahmen
      – Begleitung und Kontrolle der Umsetzung

    • Unterstützung der Umsetzung
      – Schulung der Beschäftigten zu Unfallschutz- und Verhaltensregeln
      – Mitwirkung bei der Einrichtung von Ersthelfer- und Evakuierungsprozessen


    Durch diese drei Kernaufgaben sorgen Sicherheitsfachkräfte dafür, dass alle Arbeitsschutzregelungen passgenau in Ihren Betriebsablauf integriert werden und so ein dauerhaft sicheres Arbeitsumfeld entsteht.

    Weitere nützliche Informationen

    Ratgeber : Sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb 

    Zur Website der BGHW – Häufig gestellte Fragen zur DGUV Vorschrift 2

    Besuchen Sie die offizielle Seite der BGHW mit den FAQs zur Unfallverhütungsvorschrift 2:
    Unfallverhütungsvorschrift 2 – Häufig gestellte Fragen (FAQs) (BGHW.de)

     

    Zur Website der DGUV – Häufig gestellte Fragen zur DGUV Vorschrift 2

    Besuchen Sie die offizielle Seite der DGUV mit den FAQs zur Unfallverhütungsvorschrift 2:
    Unfallverhütungsvorschrift 2 – Häufig gestellte Fragen (FAQs) (dguv.de)

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