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Gefährdungsbeurteilung IQ

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Das Gesetz zur Arbeitssicherheit legt in der BetrSichV § 3, Abschnitt 3 fest, dass vor jeder Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3 eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel stattfinden muss. Erst wenn diese Beurteilung vorliegt, können Art, Umfang und Fristen der jeweiligen Prüfungen festgelegt werden. Im Grunde ist die Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 und der Norm DIN VDE 0701-0702 für die Arbeitssicherheit noch wichtiger, als die Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3 selbst, denn kommt es tatsächlich zu einem Unfall, stellt das Gericht in den meisten Fällen als Erstes die Frage nach den Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen. Kann letztlich bewiesen werden, dass der betroffene Mitarbeiter entgegen dieser Beurteilung und Unterweisung gehandelt hat, liegt ein Selbstverschulden vor und der Arbeitgeber ist fein raus.

Welche Betriebsmittel müssen beurteilt werden, wie wird beurteilt und wer darf beurteilen?
Eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 muss für alle bereitgestellten Arbeitsmittel, deren Benutzung, sowie für überwachungsbedürftige Anlagen erfolgen.

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG ELEKTR. ANLAGEN

Der Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage hat diese nach § 12 Abs. 1 BetrSichV so zu montieren, zu installieren und zu betreiben, dass weder Beschäftigte noch Dritte gefährdet werden können.

Gemäß § 12 Abs. 3 BetrSichV muss die Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten und überwacht werden und sowohl notwendige Instandsetzungs- wie auch Wartungsarbeiten sind unverzüglich durchzuführen.
Gemäß § 12 Abs. 5 BetrSichV darf eine überwachungsbedürftige Anlage bei auftretenden Mängeln nicht betrieben werden, wenn diese zur Gefährdung der Beschäftigten oder Dritter führen könnten.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111, kann sich aber fachkundig beraten lassen. Sollte der Betreiber solcher Anlagen oder der verantwortliche Arbeitgeber nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, wird diese Beratung sogar empfohlen.

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG FÜR ARBEITSMITTEL
  • Die Auswahl erforderlicher Arbeitsmittel hat so zu erfolgen, dass der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gewährleistet sind.
  • Mögliche Wechselwirkungen mit bereits vorhandenen Arbeitsmitteln müssen vor der Bereitstellung ermittelt werden.
  • Wenn die Sicherheit eines Arbeitsmittels von der Installation und dem Zusammenbau abhängt, müssen eventuelle Gefährdungen vorab ermittelt und bewertet und Maßnahmen zur sicheren Benutzung festgelegt werden.
  • Damit für ein komplexes Arbeitsmittel ein sicherer Betrieb und eine sichere Benutzung gewährleistet sind, sind Vorgaben für die Herstellung sinnvoll. Dies kann beispielsweise ein Pflichtenheft sein, aus dem z.B. hervorgeht, welche Wirkstoffe eingesetzt werden dürfen.
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG TRBS 1111
  • Um bei der Benutzung von Arbeitsmitteln den Gesundheitsschutz und die Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten, sind notwendige Maßnahmen und Prüfungen gemäß § 2 Abs. 3 BetrSichV durchzuführen.
  • Zu berücksichtigen sind hierbei aber auch eventuelle Gefährdungen durch Betriebsstörungen oder die Störungssuche.
  • Es muss ermittelt werden, ob von der Benutzung eines Arbeitsmittels selbst Gefährdungen ausgehen oder ob es durch Wechselwirkungen mit der Arbeitsumgebung, von Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen zu Gefährdungen kommen kann.
  • Auch die Eignung, sowie die Fähigkeiten der Beschäftigten, dieses Arbeitsmittel zu benutzen, müssen mit einbezogen werden.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zwar zur Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 und DIN VDE 0701-0702 verpflichtet, doch wird empfohlen, dass er sich bei fehlender Kompetenz die Hilfe durch einen Fachmann holen sollte.

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IQ

Gefährdungsbeurteilungen von AMGEON werden in Zukunft noch präziser auf einzelne Bereiche anwendbar sein. Die Kombination aus innovativer Technik und KI werden demnächst neue Maßstäbe setzen. Da sich dieser Bereich noch in der Entwicklungsphase befindet, können wir hier leider noch keine genaueren Informationen herausgeben. Seien Sie also gespannt und werden ein Teil neuer Sicherheitssysteme von AMGEON. Investieren Sie in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihr Unternehmen, testen Sie in AMGEON.

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