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Prüfung elektrischer Maschinen

Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht,

alle ortsfesten Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel prüfen zu lassen.

Ortsfeste elektrische Maschinen / Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht durch Muskelkraft bewegt werden können.

 

  • CNC-Maschinen
  • Drehbänke und Fräsmaschinen
  • Hauptverteilungen
  • Maschinen und Anlagen
  • Maschinenschaltschränke
  • Pressen
  • Produktionsstraßen
  • Schweißgeräte und Schweißautomaten
  • Standbohrmaschinen
  • Stanzen
  • Steckdosen 230 V / 400 V (Messung der Schleifenimpedanz)
  • Unterverteilungen

Gerne prüfen wir alle Ihre ortsfesten Betriebsmittel und Maschinen in Büro- und Verwaltungsgebäuden, Flughäfen, Werkstätten, Laboren, Produktionshallen, Kantinen, Küchen, usw. in Ihrem Unternehmen – nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3), TRBS, DIN VDE 0105-100/A1 und DIN VDE 0113.

AMGEON GmbH

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Wir sind für Sie da!

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