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Prüfung elektrischer Anlagen

Ein Großteil aller Brände,

welche man heute registriert, wurden durch Störungen oder Mängel in elektrischen Anlagen verursacht.
Das lässt sich vermeiden, indem man in regelmäßigen Abständen die elektrischen Anlagen überprüfen lässt.

Dies trägt nicht nur zum Schutz der Arbeitskräfte bei, sondern Produktionsausfällen wird konsequent entgegen gewirkt um auch Umsatzeinbußen durch Störungen oder Funktionsbeeinträchtigungen zu vermeiden.

Warum sollte man elektrische Anlagen überprüfen lassen?

Die Überprüfung elektrischer Anlagen sind gemäß DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben.
Somit wird jeder Unternehmer dazu verpflichtet, seine elektrischen Anlagen ordnungsgemäß überprüfen zu lassen.

Was wird in elektrischen Anlagen geprüft?

Alle elektrischen Betriebsmittel, welche Teil einer ortsfesten Anlage sind und von denen eine
Personen oder Brandschutz Gefahr ausgehen könnte, dazu zählen insbesondere:

– Steckdosen
– Leuchten
– RCD- Schutzschalter (FI)
– Leitungen
– Sicherungskästen

So ist eine Hauptverteilung oder eine Unterverteilung in einem Gebäude (stationär oder nicht stationär) grundsätzlich als ortsfeste elektrische Anlage zu verstehen.
Sofern also elektrische Betriebsmittel fest verbaut sind und durch elektrische Sicherungen abgesichert werden, gehören diese
in jedem Fall gemäß DGUV Vorschrift 3 regelmäßig überprüft. Das gilt beispielsweise auch für einen Bauwagen oder Bürocontainer.

Wie wird geprüft?

Jedes Betriebsmittel der elektrischen Anlagen wird einer genauen Einzelprüfung unterzogen.
Wir halten uns da an die DIN VDE Bestimmungen, welche drei Arbeitsschritte beschreiben, die maßgeblich sind:

Sichtprüfung: Der äußere Zustand des Betriebsmittels wird kontrolliert. Gibt es Beschädigungen? Ist es fest verbaut?
Ist die Verwendung des Betriebsmittels ordnungsgemäß?

Funktionsprüfung: Das Betriebsmittel wird in seiner Funktionalität überprüft.

Messen: Die gemäß DGUV Vorschrift 3 vorgeschriebenen Messungen werden durchgeführt.
Unter anderem folgende Messungen:

  • Erdungswiderstand respektive Erdübergangswiderstand
  • Messungen am Schutzleiter
  • Isolationswiderstandsmessung
  • Messung der Widerstände
  • Messungen an Fehlerstromschutzeinrichtungen
  • Prüfmessung von Schleifenimpedanz bzw. Netzimpedanz
  • Spannungsmessung und Bestimmung der Drehfeldrichtung

Unsere Messgeräte werden regelmäßig kalibriert und mit großer Sorgfalt kontrolliert.

Wie oft muss geprüft werden?

Gemäß §5 Absatz 1 DGUV 3 / BGV A3 sind Prüffristen so anzusetzen, dass abzusehende bzw. wahrscheinliche Mängel rechtzeitig erkannt werden können.
Konkrete Richtwerte können aus der DGUV 3 / BGV A3 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (dort §3 Gefährdungsbeurteilung) entnommen werden.

Folgende „Höchstwerte“ gelten als regelkonform

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel: 4 Jahre , Prüfungsart: ( Auf ordnungsgemäßen Zustand )

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 100 Gruppe 700): 1 Jahr Prüfungsart: ( Auf ordnungsgemäßen Zustand )

Schutzmaßnahmen mit Fehler-/ Stromschutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen: 1 Monat Prüfungsart: ( Auf Wirksamkeit )

Fehlerstrom,- Differenzstrom und Fehlerspannungs- Schutzschalter in stationären Anlagen: 6 Monate Prüfungsart: (Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung)

In nicht stationären Anlagen: Arbeitstäglich Prüfungsart: (Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung)

Wer darf eigentlich elektrische Anlagen prüfen?

Die Prüfung elektrischer Anlagen muss und darf nur ausschließlich von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden.

Gerne prüfen wir alle Ihre Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3), TRBS, DIN VDE 0105-100/A1 und DIN VDE 0113.

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