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AMGEON

Kostenloser Ratgeber · Stand August 2026

Flurförderzeuge und Handhubwagen prüfen lassen

Warum auch der handbetriebene Hubwagen unter die DGUV Vorschrift 68 fällt, was geprüft wird und woraus sich die Prüffrist ergibt.

1Auf welcher Grundlage geprüft wird

Flurförderzeuge und Handhubwagen fallen unter die DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge. Sie ist die Unfallverhütungsvorschrift für diese Geräteklasse und gilt unabhängig davon, ob im Betrieb ein Gegengewichtsstapler steht oder ein handbetriebener Hubwagen im Lager.

Das überrascht Betriebe am häufigsten beim Handhubwagen: Er hat keinen Motor, keinen Fahrersitz und kostet einen Bruchteil eines Staplers — und ist trotzdem ein Flurförderzeug im Sinne der Vorschrift. Wie eine Prüfung abläuft, zeigt unsere Seite zur UVV-Prüfung für Stapler.

Für Handhubwagen führen wir eine eigene Angebotsstrecke, weil sich Stückzahlen und Aufwand deutlich unterscheiden — die Handhubwagen-Prüfung lässt sich getrennt anfragen.

2Was geprüft wird

Geprüft werden die Stapler und Mitgängerfahrzeuge Ihres Betriebs — als wiederkehrende UVV-Prüfung mit Protokoll und Kennzeichnung. Festgestellte Mängel werden dokumentiert, damit Sie den Zustand jederzeit nachweisen können.

Bei Handhubwagen ist es eine Sicht- und Funktionsprüfung mit Nachweis: Geprüfte Geräte werden gekennzeichnet, festgestellte Mängel dokumentiert — das Protokoll liegt in Ihrer Kunden-Cloud.

Der Umfang im Einzelnen richtet sich nach Bauart und Einsatz des Geräts. Was bei Ihrem Fuhrpark konkret angesehen wird, klären wir vor dem Termin — die Angaben dazu geben wir nicht pauschal heraus, sondern gerätebezogen.

3Wie oft geprüft werden muss

Eine Zahl, die für alle Betriebe gilt, gibt es nicht. Die Prüffrist hängt von Gerät, Einsatzbedingungen und Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab: Ein Stapler im Dreischichtbetrieb wird anders beurteilt als ein Hubwagen, der zweimal die Woche bewegt wird.

Wir legen die Fristen gemeinsam mit Ihnen fest, überwachen sie und melden uns, bevor eine Prüfung fällig wird. Deshalb gehört die Fristenverwaltung bei uns zur Leistung und nicht zum Zubehör — eine wiederkehrende Staplerprüfung lässt sich direkt online anfragen.

Unabhängig von der wiederkehrenden Prüfung gilt die tägliche Kontrolle vor der Benutzung durch den Fahrer. Sie ersetzt die Prüfung nicht — und die Prüfung ersetzt sie nicht.

4Was Sie nach der Prüfung in der Hand haben

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    Prüfprotokoll je GerätFür jedes Fahrzeug ein eigenes Protokoll, vor Ort per Tablet erstellt — nicht eine Sammelliste für den ganzen Fuhrpark.
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    Kennzeichnung am GerätDie Plakette zeigt jedem im Betrieb, dass geprüft wurde, und ist bei einer Kontrolle das Erste, wonach gesehen wird.
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    MängeldokumentationJeder Befund wird festgehalten, sodass erkennbar ist, was zu tun ist. Das ist die Grundlage für Reparatur oder Ersatz — und Ihr Nachweis, dass Sie gehandelt haben.
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    FristenüberwachungAlle Nachweise liegen digital in Ihrer Kunden-Cloud; die Wiederholungstermine überwachen wir für Sie.

5So läuft es im Betrieb ab

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    Anfrage mit geschätzter StückzahlFür das Angebot genügt eine Schätzung. Kaum ein Betrieb kennt die genaue Zahl seiner Hubwagen — das ist normal und kein Hindernis.
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    Prüftermin vor OrtUnser Prüfteam kommt zu Ihnen in den Betrieb, bundesweit und auf Wunsch über mehrere Standorte nacheinander. Die Geräte müssen nicht bewegt werden.
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    Protokoll und PlaketteDirekt nach dem Termin liegen Protokoll und Mängelliste in Ihrer Kunden-Cloud, die geprüften Geräte tragen ihre Kennzeichnung.

6Wovon der Preis abhängt

Der Preis richtet sich nach Stückzahl und Prüfumfang; für Einsätze vor Ort fällt eine Anfahrtspauschale an. Der Aufwand entsteht weniger am einzelnen Gerät als durch Anfahrt und Dokumentation — deshalb ist es wirtschaftlich, alle Fahrzeuge eines Standorts in einem Termin zu erledigen.

Ein Angebot zur Staplerprüfung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich; der genaue Umfang ergibt sich bei der Prüfung selbst.

Betriebe mit laufender sicherheitstechnischer Betreuung lassen die Prüfungen in der Regel gemeinsam mit den übrigen Arbeitsmitteln planen — ein Termin, ein Ansprechpartner, eine Fristenübersicht.

Zum Nachschlagen

Die amtlichen Quellen im Original. Verlinkt ist jeweils die Dokumentseite, nicht eine feste Datei — dort liegt immer die aktuelle Fassung.

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