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AMGEON

Kostenloser Ratgeber · Stand September 2026

Gefährdungsbeurteilung: Pflicht, Ablauf, Fortschreibung

Der Leitfaden für Arbeitgeber: wer die Beurteilung braucht, wie die Erstellung abläuft, warum die psychische Belastung dazugehört und wer danach fragt.

1Für wen die Gefährdungsbeurteilung Pflicht ist

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet in § 5 jeden Arbeitgeber, die Gefährdungen im Betrieb zu beurteilen und die Ergebnisse zu dokumentieren — unabhängig von der Betriebsgröße. Eine Untergrenze, ab der die Pflicht erst beginnt, gibt es nicht.

Die Gefährdungsbeurteilung ist damit kein freiwilliges Extra, sondern das Fundament des betrieblichen Arbeitsschutzes: Aus ihr leiten sich Maßnahmen, Unterweisungen und Prüfungen ab. Fehlt sie, fehlt allem anderen die Grundlage.

Wie AMGEON die Erstellung übernimmt und was Sie dabei bekommen, steht auf der Leistungsseite zur Gefährdungsbeurteilung — dieser Ratgeber erklärt die Pflicht und den Ablauf.

2Wie die Erstellung abläuft

Das Vorgehen folgt einer festen Reihenfolge — derselben, in der eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb tatsächlich arbeitet:

  1. 1
    Arbeitsplätze aufnehmenDie Fachkraft nimmt die Arbeitsplätze vor Ort auf — Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Umgebung. Vorlagen zum Selbstausfüllen ersetzen diesen Schritt nicht: Was niemand gesehen hat, kann niemand beurteilen.
  2. 2
    Gefährdungen beurteilenJede erkannte Gefährdung wird eingestuft. So entsteht eine Rangfolge: Was zuerst angegangen werden muss und was nachrangig ist.
  3. 3
    Maßnahmen festlegen und dokumentierenZu jeder Gefährdung werden Maßnahmen festgelegt, mit Zuständigkeit und Frist dokumentiert und nachgehalten — erst damit ist die Beurteilung vollständig.

Auf der Leistungsseite können Sie sich durch eine Beispiel-Beurteilung klicken — in derselben Reihenfolge, drei Schritte, dreißig Sekunden.

3Psychische Belastung gehört dazu

Die Beurteilung psychischer Belastung ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung — und zugleich der Teil, der in der Praxis am häufigsten fehlt. Gemeint ist die Belastung durch die Arbeit selbst: Arbeitsumfang, Abläufe, Arbeitsumgebung — nicht die Untersuchung einzelner Personen.

Wer die psychische Belastung auslässt, hat keine vollständige Gefährdungsbeurteilung vorzuweisen. Genau danach wird bei einer Prüfung gefragt — unabhängig von Branche und Betriebsgröße.

4Fortschreibung statt Einmalprodukt

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein Dokument, das man einmal erstellt und ablegt. Sie muss aktualisiert werden, wenn sich etwas ändert: neue Arbeitsplätze, neue Arbeitsmittel, geänderte Abläufe oder geänderte Vorschriften.

  • Ein neuer Arbeitsplatz oder eine neue Maschine kommt in den Betrieb.
  • Abläufe ändern sich — etwa durch Schichtarbeit, Umbauten oder neue Verfahren.
  • Vorschriften ändern sich und betreffen bestehende Arbeitsplätze.
  • Ein Unfall oder Beinahe-Unfall zeigt eine Lücke in der bisherigen Beurteilung.

Im Rahmen einer laufenden Betreuung wird die Beurteilung deshalb fortgeschrieben statt neu verkauft — sie bleibt aktuell, ohne dass Sie daran denken müssen. Wie das organisiert ist, zeigt die Seite zur sicherheitstechnischen Betreuung.

5Wer nach der Beurteilung fragt

Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht fragen bei Besuchen und nach Ereignissen zuerst nach der Gefährdungsbeurteilung — sie ist das Dokument, an dem sich zeigt, ob der Arbeitsschutz im Betrieb organisiert ist oder nur behauptet wird.

Auch die Prüffristen der Arbeitsmittel hängen an ihr: Art, Umfang und Fristen der Prüfungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel — ohne sie lässt sich keine Prüffrist begründen.

Im Prüfungsfall zählt, was Sie vorlegen können: Beurteilung, Maßnahmen und Fristen sollten dokumentiert und jederzeit abrufbar sein — bei AMGEON liegen sie dafür in der Kunden-Cloud.

6Selbst erstellen oder erstellen lassen?

Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber — erstellen lassen darf er sie von fachkundiger Seite. In der Praxis übernimmt das die Fachkraft für Arbeitssicherheit: Sie kennt die Anforderungen, nimmt die Arbeitsplätze vor Ort auf und formuliert Maßnahmen, die einer Prüfung standhalten.

Wer die Beurteilung mit einer Vorlage selbst versucht, spart zunächst — und bezahlt später doppelt, wenn die Beurteilung im Prüfungsfall nicht standhält oder Maßnahmen fehlen, die ein geübter Blick sofort gesehen hätte.

Bei AMGEON ist die Gefährdungsbeurteilung Teil der laufenden Betreuung — die Details und ein klickbares Beispiel finden Sie auf der Seite Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.

Zum Nachschlagen

Die amtlichen Quellen im Original. Verlinkt ist jeweils die Dokumentseite, nicht eine feste Datei — dort liegt immer die aktuelle Fassung.

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