Kostenloser Ratgeber · Stand August 2026
Laderampen und Ladebrücken prüfen lassen
Welche drei Regelwerke zusammenkommen, warum es für den Nachweis ein eigenes Prüfbuch gibt und woraus sich die Prüffrist ergibt.
1Auf welcher Grundlage geprüft wird
Für Laderampen und Ladebrücken kommen drei Regelwerke zusammen: die Betriebssicherheitsverordnung als gesetzlicher Rahmen für Arbeitsmittel, die DGUV Regel 108-006 Ladebrücken und fahrbare Rampen (früher BGR 233) und der DGUV Grundsatz 308-007 mit dem Prüfbuch.
| Dokument | Worum es geht |
|---|---|
| Betriebssicherheitsverordnung | gesetzlicher Rahmen für Arbeitsmittel |
| DGUV Regel 108-006 (früher BGR 233) | Ladebrücken und fahrbare Rampen |
| DGUV Grundsatz 308-007 | Prüfbuch für fest verbundene Ladebrücken und fahrbare Rampen |
Wie eine Laderampen-Prüfung im laufenden Betrieb abläuft und was sie kostet, steht auf unserer Angebotsseite.
2Was geprüft wird
Geprüft werden Ihre Laderampen als ortsfeste Anlagen — wiederkehrend geprüft, gekennzeichnet und mit Protokoll dokumentiert. Festgestellte Mängel werden festgehalten, damit Sie den Zustand jederzeit nachweisen können.
Ladebrücke ist nicht gleich Laderampe: Die fest mit dem Gebäude verbundene Überladebrücke, die fahrbare Rampe und die Rampe als Bauwerk sind unterschiedliche Anlagen mit unterschiedlichem Prüfbedarf. Welcher Umfang bei Ihrer Anlage gilt, klären wir anlagenbezogen vor dem Termin.
3Warum gerade an der Rampe geprüft wird
Die Laderampe ist der Ort im Betrieb, an dem alles gleichzeitig passiert: Fahrzeuge setzen zurück, Flurförderzeuge fahren, Menschen gehen daneben, und der Höhenunterschied zwischen Ladefläche und Rampe verändert sich mit jeder Beladung.
Genau deshalb ist die Rampe eine Anlage, deren Zustand sich schleichend verschlechtert: Anfahrschäden, verschlissene Auflagen, klemmende Mechanik. Wer sie täglich benutzt, sieht das oft nicht mehr.
4Das Prüfbuch — der Nachweis, nach dem gefragt wird
Für Ladebrücken und fahrbare Rampen gibt es im DGUV-Regelwerk ein eigenes Dokument allein für den Nachweis: den DGUV Grundsatz 308-007, das Prüfbuch für fest mit dem Gebäude verbundene Ladebrücken und fahrbare Rampen.
Im Alltag klemmt es genau hier: Die Prüfung hat stattgefunden, aber der Nachweis liegt in einem Ordner im Lagerbüro, den beim Wechsel des Verantwortlichen niemand mehr findet. Bei uns liegen die Nachweise digital in Ihrer Kunden-Cloud — abrufbar, weitergebbar und im Zweifel auffindbar. Eine Prüfung der Ladebrücken lässt sich direkt online anfragen.
5Wie oft geprüft werden muss
Eine Zahl, die für alle Betriebe gilt, gibt es nicht. Die Prüffrist hängt von Anlage, Einsatzbedingungen und Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab: Eine Rampe mit vierzig Andockvorgängen am Tag wird anders beurteilt als eine, die zweimal die Woche genutzt wird.
Wir legen die Fristen gemeinsam mit Ihnen fest, überwachen sie und melden uns, bevor eine Prüfung fällig wird.
6So läuft es im Betrieb ab
- 1Anfrage mit Anzahl und BauartFür das Angebot genügen die Zahl der Rampen, ihre Bauart und die Standorte. Eine Schätzung reicht.
- 2Prüftermin vor OrtUnser Prüfteam kommt in den Betrieb — bundesweit, auf Wunsch über mehrere Standorte nacheinander, und mit möglichst wenig Unterbrechung des Warenverkehrs.
- 3Protokoll und KennzeichnungDirekt nach dem Termin liegen Protokoll und Mängeldokumentation digital bereit, die geprüfte Anlage ist gekennzeichnet.
- 4Fristen im BlickDie Wiederholungstermine überwachen wir und melden uns rechtzeitig.
Ein Angebot zur Rampenprüfung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich; der Preis richtet sich nach Stückzahl und Prüfumfang, für Einsätze vor Ort fällt eine Anfahrtspauschale an.
Zum Nachschlagen
Die amtlichen Quellen im Original. Verlinkt ist jeweils die Dokumentseite, nicht eine feste Datei — dort liegt immer die aktuelle Fassung.