Kostenloser Ratgeber · Stand August 2026
Leitern und Tritte prüfen lassen
Was die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, wer prüfen darf, was angesehen wird und was am Ende nachweisbar sein muss.
1Wer Leitern und Tritte prüfen lassen muss
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel. Wer sie im Betrieb bereitstellt, muss sie prüfen lassen — unabhängig von der Größe des Unternehmens und unabhängig davon, wie selten die Leiter benutzt wird. Die Pflicht trifft den Arbeitgeber, nicht den Beschäftigten, der auf die Leiter steigt.
Maßgeblich sind § 14 der Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Information 208-016. Danach ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Leitern und Tritte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
Der häufigste Irrtum in der Praxis: Eine neue Leiter sei erst einmal ein Jahr lang unbedenklich. Die Prüfpflicht knüpft nicht am Alter an, sondern an der Bereitstellung — und die beginnt am Tag der ersten Nutzung. Wie eine Leiter- und Tritteprüfung abläuft, zeigen wir auf unserer Angebotsseite.
2Wie oft geprüft werden muss
Leitern und Tritte müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Das ist der Regelfall, mit dem die meisten Betriebe rechnen können.
Die konkrete Frist im einzelnen Betrieb ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung: Eine Leiter, die täglich auf einer Baustelle im Einsatz ist, wird anders beurteilt als ein Tritt im Archiv. Kürzere Abstände sind möglich, längere brauchen eine Begründung.
Unabhängig von der wiederkehrenden Prüfung gilt: Wer eine Leiter benutzt, prüft sie vor jedem Einsatz mit einem Blick auf offensichtliche Mängel. Diese Sichtkontrolle ersetzt die Prüfung durch eine befähigte Person nicht — und die Prüfung ersetzt sie nicht.
3Wer prüfen darf
Prüfen darf eine befähigte Person. Das ist kein geschützter Titel, sondern eine Anforderung an Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit: Wer prüft, muss wissen, worauf bei Steighilfen zu achten ist, und muss die Mängel auch beurteilen können, die er findet.
In größeren Betrieben wird dafür oft jemand aus dem eigenen Haus benannt und geschult. Das ist zulässig — es bindet aber Arbeitszeit, verlangt eine belastbare Dokumentation und wirft im Schadensfall die Frage auf, ob die Befähigung nachweisbar war. Wir übernehmen die Prüfung mit zertifizierten Sachkundigen.
4Was bei der Prüfung angesehen wird
Geprüft wird nicht nur, ob die Leiter noch steht. Die Prüfung umfasst eine Sicht- und Funktionsprüfung aller Leitern und Tritte im Betrieb — jedes Arbeitsmittel einzeln, nicht stichprobenartig.
- Holme: Verformungen, Risse, Korrosion, Beschädigungen an den Profilen
- Sprossen und Stufen: fester Sitz, Verschleiß, Verschmutzung, Rutschsicherheit
- Gelenke, Spreizsicherungen und Verriegelungen: Funktion und Vollständigkeit
- Leiterfüße: Zustand, Standsicherheit, fehlende oder abgenutzte Fußkappen
- Beschriftung und Kennzeichnung: ist das Arbeitsmittel eindeutig zuordenbar
Dazu kommt die Beratung zur fachgerechten Lagerung und Instandsetzung. Ein erheblicher Teil der Schäden an Leitern entsteht nicht bei der Benutzung, sondern beim Transport und beim Abstellen im Freien.
5Was Sie nach der Prüfung in der Hand haben
- 1Prüfprotokoll je ArbeitsmittelFür jede Leiter und jeden Tritt ein eigenes Protokoll — nicht eine Liste für den ganzen Betrieb. Nur so ist im Nachhinein nachvollziehbar, welches Arbeitsmittel wann in welchem Zustand war.
- 2Prüfplakette bei MängelfreiheitDie Plakette am Arbeitsmittel zeigt jedem im Betrieb auf einen Blick, dass geprüft wurde — und ist bei einer Kontrolle das Erste, wonach gesehen wird.
- 3InventarisierungDie Erfassung aller Steighilfen ergibt nebenbei ein vollständiges Verzeichnis. Viele Betriebe wissen vorher nicht genau, wie viele Leitern sie überhaupt haben.
- 4Digitale ArchivierungAlle Nachweise liegen digital bereit — für die Betriebsprüfung, für die Berufsgenossenschaft und für den Fall, in dem es darauf ankommt.
6Wie eine Prüfung im Betrieb abläuft
- 1Bestand erfassenWir erfassen Ihre Leitern und Tritte und ermitteln den Prüfbedarf. Für das Angebot genügt eine Schätzung der Stückzahl.
- 2Prüfung vor OrtFachkundige Inspektion Ihrer Steighilfen durch zertifizierte Prüfer — direkt bei Ihnen im Betrieb, ohne dass Arbeitsmittel eingeschickt werden.
- 3Dokumentation und PlaketteDigitale Dokumentation, Inventarisierung und Vergabe der Prüfplaketten, jederzeit abrufbar in Ihrer Kunden-Cloud.
- 4Fristen im Blick behaltenWir überwachen die Wiederholungstermine und melden uns, bevor die nächste Prüfung fällig wird.
7Wovon der Preis abhängt
Der Preis richtet sich nach der Stückzahl und dem Prüfumfang; für Einsätze vor Ort fällt eine Anfahrtspauschale an. Eine Leiter ist schnell geprüft — der Aufwand entsteht durch die Anfahrt und die Dokumentation. Deshalb ist es wirtschaftlich, alle Steighilfen eines Standorts in einem Termin zu erledigen.
Wenn Sie die genaue Zahl nicht kennen, reicht eine Schätzung. Ein Angebot zur Leiterprüfung erhalten Sie kostenlos und unverbindlich; der genaue Umfang ergibt sich bei der Prüfung selbst.
Betriebe mit laufender sicherheitstechnischer Betreuung lassen die Prüfungen in der Regel gemeinsam mit den übrigen Arbeitsmitteln planen — ein Termin, ein Ansprechpartner, eine Fristenübersicht.
Zum Nachschlagen
Die amtlichen Quellen im Original. Verlinkt ist jeweils die Dokumentseite, nicht eine feste Datei — dort liegt immer die aktuelle Fassung.