Berlin ist mit rund 3,9 Millionen Einwohnern die größte Stadt Deutschlands und die mit der breitesten Streuung an Betriebsarten. Bundesministerien und Landesverwaltung, ein sehr großer Gesundheitssektor, Wissenschaft, eine gewachsene Digitalwirtschaft, Bau in erheblichem Umfang, dazu Gastgewerbe, Kultur und Veranstaltungswirtschaft — kaum eine Branche fehlt.
Für den Arbeitsschutz folgt daraus vor allem eines: Der typische Berliner Betrieb existiert nicht. Ein Veranstaltungsdienstleister mit wechselnden Spielstätten steht vor völlig anderen Fragen als ein Pflegedienst mit fester Zentrale oder ein Softwarehaus mit Bildschirmarbeitsplätzen. Wir setzen deshalb an der Tätigkeit an, nicht an der Postleitzahl.
Eine Berliner Besonderheit ist die Aufsicht: Anders als in Flächenländern, wo Kreise, Bezirksregierungen oder Landesdirektionen zuständig sind, führt hier ein einziges Landesamt den staatlichen Arbeitsschutz für die gesamte Stadt. Wer in Berlin mehrere Betriebsstätten hat, hat es also mit genau einer Behörde zu tun — in Nordrhein-Westfalen wären es je nach Lage mehrere.
Unser Sitz ist Sandhausen bei Heidelberg; in Berlin unterhalten wir kein Büro. Betreut wird trotzdem vollständig: Bestellung, Dokumentation und Fristenführung laufen ortsunabhängig, Vor-Ort-Termine planen wir gebündelt. Was wir nicht versprechen, ist ein Prüfer, der in einer Stunde vor der Tür steht.
Fachkraft für Arbeitssicherheit in Berlin
Die Bestellung als externe Sifa — der Sicherheitsfachkraft — gilt bundesweit und ist nicht an einen Kanzleisitz gebunden. Wir übernehmen sie, führen die vorgeschriebenen Begehungen durch und halten die Nachweise so, dass sie einer Prüfung durch das Landesamt standhalten. Für Betriebe mit mehreren Berliner Adressen läuft das über einen Ansprechpartner statt über zwölf Bezirksgespräche.
Mehr zur sicherheitstechnische BetreuungBetriebsarzt für Berliner Betriebe
Der Gesundheitssektor ist einer der größten Arbeitgeber der Stadt, und gerade dort steht die arbeitsmedizinische Vorsorge im Vordergrund — Infektionsschutz, Belastungen beim Heben, Schichtarbeit. Wir stimmen Umfang und Rhythmus auf den Dienstplan ab, statt einen Standardtermin vorzugeben.
Mehr zur arbeitsmedizinische BetreuungGefährdungsbeurteilung für wechselnde Spielstätten und Baustellen
Wo der Arbeitsplatz jede Woche ein anderer ist — Veranstaltung, Bau, Dienstleistung im Kundenobjekt — läuft eine raumbezogene Beurteilung ins Leere. Wir erstellen sie tätigkeitsbezogen und schreiben sie fort, sobald neue Auftragsarten dazukommen.
Mehr zur GefährdungsbeurteilungDGUV-V3-Prüfung an mehreren Berliner Adressen
Verteilte Betriebsstätten sind hier der Regelfall, und mit ihnen die Frage, welche Geräte wo stehen. Wir erfassen die Betriebsmittel je Standort, prüfen sie mit Protokoll und Kennzeichnung und führen die Fristen in einer gemeinsamen Übersicht — nicht in einer Liste je Adresse.
Mehr zur DGUV-V3-PrüfungUnterweisungen für verteilte Teams
Bei Belegschaften, die über die Stadt verstreut arbeiten, scheitert der Sammeltermin an der Anwesenheit. Wir führen die Pflichtunterweisungen deshalb so durch, dass Nachzügler nicht bis zum nächsten Jahr warten müssen, und dokumentieren jede Teilnahme einzeln.
Mehr zur UnterweisungenBetriebe in Berlin — zwölf Bezirke, eine Behörde
Die Berliner Betriebe, die uns anfragen, sind selten die großen: Es sind Pflegedienste mit zwei Standorten, Veranstaltungsdienstleister mit wechselnden Spielstätten, Handwerksbetriebe mit Aufträgen quer durch die Stadt, Agenturen und Softwarehäuser, die schnell gewachsen sind. Zwanzig bis zweihundert Beschäftigte, verteilt über mehrere Adressen.
Diese Verteilung ist der eigentliche Unterschied zu einer Stadt wie Speyer. Wer drei Betriebsstätten in Neukölln, Spandau und Pankow hat, führt faktisch drei Betriebe: Jeder hat eigene Verkehrswege, eigene Geräte, eigene Ersthelfer und eigene Fluchtwege. Eine Gefährdungsbeurteilung für alle drei zusammen ist keine.
Was in Berlin dagegen einfacher ist als in Flächenländern: Bei Rückfragen und Anzeigen gibt es genau eine Adresse. Wer dieselbe Betriebsstruktur in Nordrhein-Westfalen hätte, spräche je nach Lage mit zwei oder drei Bezirksregierungen.
Zuständige Arbeitsschutzbehörde für Berlin
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
Turmstraße 21, 10559 Berlin
Quelle: LASI: Adressen der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden (Stand 23.01.2026). Wir geben die amtliche Angabe wieder und ersetzen keine Auskunft der Behörde.
Häufige Fragen aus Berlin
- Ihr sitzt in Baden-Württemberg — wie funktioniert das für Berlin?
- Bestellung, Beratung, Gefährdungsbeurteilung und Fristenführung sind nicht an einen Ort gebunden und laufen unabhängig davon, wo wir sitzen. Für Begehungen und Prüfungen kommen wir nach Berlin und bündeln die Termine. Ein Büro vor Ort haben wir nicht, und wir tun auch nicht so.
- Welche Behörde führt in Berlin den Arbeitsschutz?
- Das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, kurz LAGetSi, in der Turmstraße 21. Es ist für alle zwölf Bezirke zuständig — anders als in Flächenländern gibt es keine Aufteilung nach Kreisen oder Regierungsbezirken.
- Was kostet die Betreuung eines Berliner Betriebs?
- Die Arbeitssicherheit beginnt bei 37,50 € im Monat, gemeinsam mit der arbeitsmedizinischen Betreuung ab 89 €. Für Betriebe bis 20 Mitarbeiter gilt der Festpreis; darüber richtet sich der Monatspreis nach Mitarbeiterzahl und Betreuungsgruppe. Für Einsätze vor Ort kommt eine Anfahrtspauschale dazu.
- Wir haben Standorte in Berlin und in anderen Bundesländern. Geht das zusammen?
- Ja, und das ist einer der Gründe, warum Betriebe bundesweit betreuen lassen. Sie behalten einen Ansprechpartner und eine Dokumentation, auch wenn je Standort eine andere Aufsichtsbehörde zuständig ist.
- Wir haben drei Betriebsstätten in Berlin. Reicht eine Gefährdungsbeurteilung?
- Eine Bestellung reicht, eine Beurteilung nicht. Jede Betriebsstätte hat eigene Verkehrswege, eigene Geräte und eigene Fluchtwege — das muss je Standort betrachtet werden. Zusammengefasst wird die Fristenübersicht, nicht die Beurteilung.
- Wie schnell bekommen wir ein Angebot?
- Innerhalb eines Werktags, unabhängig davon, wo der Betrieb sitzt. Die Angebotserstellung hängt nicht an der Entfernung, sondern an Mitarbeiterzahl, Tätigkeit und Umfang.


























