Bremen lebt vom Umschlag. Häfen, Speditionen, Kontraktlogistik und die daran hängenden Dienstleister prägen die Stadt, dazu kommen Luft- und Raumfahrt, Fahrzeugbau und eine Lebensmittelwirtschaft mit langer Tradition. Was diese Branchen verbindet, ist weniger das Produkt als die Betriebsform: Auf einer Fläche arbeiten regelmäßig mehrere Unternehmen gleichzeitig.
Für den Arbeitsschutz ist das der Punkt, an dem es unübersichtlich wird. Der Hallenbetreiber stellt die Rampe, die Spedition bringt den Lkw, ein Personaldienstleister die Verlader, ein Wartungsbetrieb steht am Tor. Jeder einzelne hat seine Pflichten erfüllt — und trotzdem ist niemand dafür zuständig, dass sich ihre Tätigkeiten nicht gegenseitig gefährden.
Genau dafür verlangt das Arbeitsschutzgesetz eine Abstimmung zwischen den beteiligten Arbeitgebern, und in der Praxis ist das die Stelle, an der die meisten Unfälle im Umschlag ihren Ursprung haben: rangierende Fahrzeuge und Menschen zu Fuß im selben Bereich, eine Rampe ohne gesicherten Abstand, ein Stapler, der einen Bereich befährt, in dem gerade jemand kommissioniert.
Die Aufsicht führt in Bremen die Gewerbeaufsicht des Landes. Sie hat zwei Dienstorte, weil das Land aus zwei Stadtgemeinden besteht — für Betriebe in der Stadt Bremen ist die Parkstraße zuständig, für Bremerhaven ein eigener Dienstort. Unsere eigene Anschrift bleibt Sandhausen bei Heidelberg; ein Bremer Büro unterhalten wir nicht, und Vor-Ort-Termine werden entsprechend vorausgeplant.
Gefährdungsbeurteilung für Umschlag und Lager
Wir beurteilen nicht die Halle, sondern die Bewegungen darin: wo Fahrzeuge rangieren, wo Menschen zu Fuß gehen, wo sich beides kreuzt und was passiert, wenn zwei Lkw gleichzeitig andocken. Aus diesen Wegen ergibt sich, welche Trennung, Kennzeichnung und Regelung tatsächlich nötig ist.
Mehr zur GefährdungsbeurteilungBestellte Fachkraft für Bremer Betriebe
Die externe Bestellung erfüllt die gesetzliche Pflicht und bringt zugleich jemanden ins Haus, der die Abstimmung mit den anderen Firmen auf dem Gelände anstößt. Wo mehrere Arbeitgeber zusammentreffen, ist das der Teil, den sonst niemand übernimmt, weil er außerhalb jeder einzelnen Zuständigkeit liegt.
Mehr zur sicherheitstechnische BetreuungLaderampen und Andockstellen
An der Rampe treffen Höhenunterschied, Fahrzeugbewegung und Handarbeit aufeinander. Bei der Prüfung sehen wir uns Absturzsicherung, Zustand der Überladebrücke und die Frage an, ob ein Wegrollen des Fahrzeugs während des Beladens zuverlässig verhindert wird — und nicht nur durch eine Absprache.
Mehr zur LaderampenprüfungStapler im Mehrschichtbetrieb
In Umschlagbetrieben laufen Flurförderzeuge rund um die Uhr und werden von wechselnden Fahrern bewegt, teils von Kräften anderer Firmen. Neben der jährlichen Prüfung achten wir deshalb besonders darauf, ob Fahrauftrag und Unterweisung für jeden vorliegen, der tatsächlich fährt.
Mehr zur UVV-Prüfung für StaplerElektroprüfung in Hallen und Außenbereichen
Betriebsmittel im Umschlag stehen häufig im Feuchten und im Zugigen: Verlängerungen im Außenbereich, Handleuchten, Ladegeräte für Staplerbatterien. Diese Geräte verschleißen schneller als Bürotechnik, und das gehört bei der Festlegung der Wiederholungsprüfung berücksichtigt.
Mehr zur DGUV-V3-PrüfungBetriebe in Bremen — mehrere Firmen, eine Fläche
Bremer Anfragen kommen überwiegend aus dem Umschlag und dem, was daran hängt: Speditionen, Kontraktlogistiker, Lagerbetriebe, Hafendienstleister, dazu Zulieferer der Luft- und Raumfahrt und Betriebe der Lebensmittelverarbeitung. Die Größen reichen vom Familienbetrieb mit fünfzehn Beschäftigten bis zum Standort mit mehreren hundert.
Der Befund, der hier am häufigsten wiederkehrt, ist kein technischer Mangel. Es ist eine Lücke zwischen den Beteiligten: Jeder Arbeitgeber hat für seine eigenen Leute alles geregelt, aber niemand für das, was zwischen ihnen passiert. Wer koordiniert, wenn die Spedition entlädt, während die Instandhaltung an derselben Rampe arbeitet? Diese Frage steht selten schriftlich, und mündlich beantwortet sie jeder anders.
Praktisch heißt das: Die erste Begehung dreht sich in Bremen seltener um Geräte als um Absprachen. Wer darf wann welchen Bereich befahren, wer sperrt ab, wer weist die Fremdfirma ein, und wo ist das festgehalten. Erst danach lohnt der Blick auf Rampe, Stapler und Prüfplaketten.
Zuständige Arbeitsschutzbehörde für Bremen
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen — Dienstort Bremen
Parkstraße 58–60, 28209 Bremen
Quelle: LASI: Adressen der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden (Stand 23.01.2026). Wir geben die amtliche Angabe wieder und ersetzen keine Auskunft der Behörde.
Häufige Fragen aus Bremen
- Welche Behörde ist für Bremen zuständig?
- Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen. Sie führt zwei Dienstorte, weil das Land aus zwei Stadtgemeinden besteht: Für Betriebe in der Stadt Bremen ist der Dienstort in der Parkstraße zuständig, für Bremerhaven ein eigener.
- Auf unserem Gelände arbeiten mehrere Firmen. Wer ist verantwortlich?
- Jeder Arbeitgeber bleibt für seine eigenen Beschäftigten verantwortlich — zusätzlich verlangt das Arbeitsschutzgesetz aber, dass sich die beteiligten Arbeitgeber untereinander abstimmen. Diese Abstimmung ist die Lücke, die wir bei der ersten Begehung fast immer finden.
- Müssen wir Beschäftigte einer Fremdfirma unterweisen?
- Deren Unterweisung bleibt Sache ihres eigenen Arbeitgebers. Über die Gefahren und Regeln auf Ihrem Gelände müssen sie aber informiert werden, bevor sie dort tätig werden — und das sollte nachweisbar geschehen, nicht im Vorbeigehen.
- Wie oft kommt ihr nach Bremen?
- So oft, wie es die vereinbarte Betreuung vorsieht. Die Fahrt ab Sandhausen dauert rund vier Stunden, deshalb nutzen wir einen Termin voll aus und legen Begehung, Unterweisung und fällige Prüfungen zusammen. Schriftliches und Rückfragen brauchen dagegen keine Anreise.
- Was wird an einer Laderampe eigentlich geprüft?
- Der Zustand der Überladebrücke und ihrer Sicherungen, die Absturzsicherung an der offenen Kante und die Frage, ob ein Wegrollen des angedockten Fahrzeugs zuverlässig verhindert wird. Der letzte Punkt ist der, der am häufigsten nur durch eine Absprache geregelt ist.
- Wir arbeiten mit Personaldienstleistern. Ändert das etwas?
- Ja, praktisch schon. Wer Leiharbeitskräfte einsetzt, muss sie über die Gefährdungen am konkreten Arbeitsplatz unterrichten und unterweisen — das lässt sich nicht an den Verleiher abgeben. Bei wechselnden Kräften ist das der Punkt, an dem Nachweise am schnellsten veralten.


























