Hannover verbindet zwei Wirtschaftswelten, die selten in einer Stadt zusammenfallen. Auf der einen Seite Maschinenbau, Nutzfahrzeug- und Zulieferindustrie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung sowie technische Dienstleistung; auf der anderen ein großer Verwaltungssektor mit Versicherungen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen.
Für die Betreuung heißt das zunächst nur, dass zwei sehr verschiedene Beurteilungen nötig sind. Der eigentliche Schwerpunkt liegt aber woanders, und zwar dort, wo beide Welten aufhören: bei der Instandhaltung. Wartung, Umbau, Störungsbeseitigung und Reinigung sind die Arbeiten, bei denen Schutzeinrichtungen bewusst überbrückt oder Abdeckungen geöffnet werden — also genau die Vorkehrungen fehlen, die den Normalbetrieb sicher machen.
Die Regeln dafür sind bekannt und stehen in jeder Betriebsanweisung: freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen. Was in der Praxis fehlt, ist selten das Wissen, sondern die Verbindlichkeit — eine kurze Störung wird schnell behoben, weil ohnehin niemand sonst an der Anlage ist. Bis jemand doch einschaltet.
Zuständig ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover. Niedersachsen führt die Aufsicht über eigenständige Ämter mit klar benannten Bereichen; das Hannoveraner ist laut Verzeichnis neben der Stadt und der Region auch für die Landkreise Diepholz und Nienburg zuständig. Unser Sitz ist Sandhausen bei Heidelberg, eine Hannoveraner Anschrift führen wir nicht.
Gefährdungsbeurteilung für Betrieb und Instandhaltung
Viele Beurteilungen beschreiben nur den Normalbetrieb. Wir betrachten zusätzlich die Zustände daneben: Rüsten, Reinigen, Störungsbeseitigung, Wartung. Das sind die Tätigkeiten mit den schwersten Verläufen, und sie brauchen eigene Festlegungen statt eines Verweises auf den Regelfall.
Mehr zur GefährdungsbeurteilungBestellte Fachkraft für Hannoveraner Betriebe
Die externe Bestellung deckt die gesetzliche Pflicht und bringt jemanden ins Haus, der regelmäßig durch Fertigung und Werkstatt geht. Wo Verwaltung und Produktion unter einem Dach sitzen, achten wir darauf, dass die Verwaltung nicht mitläuft, sondern eine eigene Betrachtung bekommt.
Mehr zur sicherheitstechnische BetreuungHebebühnen und Arbeiten unter der Last
Wo an angehobenen Fahrzeugen oder Bauteilen gearbeitet wird, hängt alles an Tragmitteln und Sicherungen, die man im Alltag nicht ansieht. Die wiederkehrende Prüfung nimmt Verriegelung, Absenkverhalten und die mechanische Sicherung in den Blick — nicht nur die Funktion beim Hochfahren.
Mehr zur HebebühnenprüfungElektroprüfung in Werkstatt und Verwaltung
Ein Betrieb mit Werkstatt und Büro hat zwei sehr verschiedene Bestände: Handmaschinen, Prüfmittel und Verlängerungen auf der einen Seite, Bildschirme und Netzteile auf der anderen. Beide werden geprüft, aber mit unterschiedlichem Aufwand und verschiedenen Wiederholungsabständen.
Mehr zur DGUV-V3-PrüfungLeitern und Tritte in der Instandhaltung
Bei Wartungsarbeiten wird genommen, was gerade dasteht — auch dann, wenn eigentlich eine Stehleiter mit Haltevorrichtung oder ein Podest gehört hätte. Wir erfassen den Bestand, trennen Brauchbares von Ausgemustertem und legen fest, welches Gerät an welchen Arbeitsplatz gehört.
Mehr zur Leiter- und TrittprüfungBetriebe in Hannover — die Stunde, in der die Maschine offen steht
Hannoveraner Anfragen kommen aus Maschinenbau und Zulieferung, aus Werkstätten und technischem Service, aus Kunststoff- und Gummiverarbeitung — und daneben aus Verwaltungen, die selbst keine Produktion haben, aber Gebäudetechnik, Haustechniker und externe Dienstleister.
Der Befund, der hier am häufigsten wiederkehrt, betrifft nicht den Normalbetrieb. Der ist meist geregelt: Schutzeinrichtung dran, Betriebsanweisung vorhanden, Unterweisung gelaufen. Er betrifft die Instandhaltung. Wer eine Störung beseitigt, öffnet die Abdeckung, überbrückt die Verriegelung oder greift in den Bereich, den die Schutzeinrichtung sonst schützt.
In fast jedem Betrieb kennt jemand die richtige Reihenfolge — freischalten, sichern, prüfen. Woran es fehlt, ist die Verbindlichkeit: ein Verfahren, das auch bei der kurzen Störung um sechs Uhr abends gilt, wenn nur noch einer da ist. Genau das ist der Punkt, an dem eine Begehung in Hannover meistens hängen bleibt.
Zuständige Arbeitsschutzbehörde für Hannover
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Freundallee 9a, 30173 Hannover
Quelle: LASI: Adressen der für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden (Stand 23.01.2026). Wir geben die amtliche Angabe wieder und ersetzen keine Auskunft der Behörde.
Häufige Fragen aus Hannover
- Welches Amt ist für Hannover zuständig?
- Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover in der Freundallee 9a. Niedersachsen führt die Aufsicht über eigenständige Ämter; das Hannoveraner ist laut Verzeichnis neben der Stadt und der Region auch für die Landkreise Diepholz und Nienburg zuständig.
- Muss die Gefährdungsbeurteilung die Wartung getrennt behandeln?
- Sie sollte es, denn dort gelten andere Bedingungen als im Normalbetrieb — Schutzeinrichtungen sind offen oder überbrückt. Eine Beurteilung, die nur den Regelbetrieb beschreibt, lässt genau die Tätigkeiten unbetrachtet, bei denen die schwersten Verläufe entstehen.
- Bei einer kurzen Störung schaltet niemand frei. Ist das ein Problem?
- Es ist der häufigste Befund überhaupt. Die Regel ist bekannt, sie hält nur dem Zeitdruck nicht stand. Wirksam wird sie erst, wenn das Vorgehen festgelegt und geübt ist und wenn klar ist, wer die Sicherung anbringt — nicht, wenn es lediglich in der Betriebsanweisung steht.
- Seid ihr regelmäßig in Hannover vor Ort?
- Im vereinbarten Rhythmus, mit Vorlauf geplant. Gut drei Stunden Anfahrt bedeuten, dass ein Termin sich lohnen muss: Begehung, offene Punkte und fällige Prüfungen an einem Tag. Zwischen den Terminen läuft die Betreuung schriftlich weiter — dafür braucht es niemanden im Haus.
- Externe Techniker warten unsere Anlagen. Was müssen wir tun?
- Sie müssen über die Gefährdungen in Ihrem Betrieb informiert werden, bevor sie anfangen, und die Arbeiten sind mit dem laufenden Betrieb abzustimmen. Ihre eigene Unterweisung bleibt Sache ihres Arbeitgebers — die Abstimmung vor Ort nicht.
- Wir sind überwiegend Verwaltung mit kleiner Werkstatt. Reicht eine Beurteilung?
- Ein Dokument genügt, aber es braucht getrennte Betrachtungen. Bildschirmarbeit und Werkstatt haben nichts miteinander gemein; werden sie zusammengefasst, wird die Beurteilung für beide Bereiche unbrauchbar.


























