Wer in einer Agentur, einem Fotostudio oder einer Redaktion arbeitet, denkt beim Wort Arbeitsschutz selten an sich selbst. Dabei sind die Themen klar benennbar: Bildschirmarbeit über viele Stunden, Sehbelastung, Haltung am Schreibtisch, Deadlines und Projektdruck. Im Studio kommen Beleuchtungsanlagen, Stative, Kabelwege und gelegentlich Höhenarbeit dazu.
Der Betreuungsumfang ist in dieser Branche vergleichsweise schlank — die Nachweispflichten sind dieselben wie überall. Eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt, eine Gefährdungsbeurteilung, die auch die psychische Belastung einschließt, und dokumentierte Unterweisungen: Das ist die Grundausstattung, unabhängig davon, ob zwei oder zwanzig Menschen im Team sind.
Wir richten den Aufwand am tatsächlichen Risiko aus. Für einen Bürobetrieb heißt das wenige, gut vorbereitete Termine — und eine Dokumentation, die im Fall einer Nachfrage vollständig vorliegt, statt in Ordnern gesucht zu werden.
Typische Themen: Medien & Kreativ
Bildschirmarbeitsplätze
Monitor, Stuhl, Tisch, Licht — die Beurteilung der Bildschirmarbeitsplätze ist in Kreativbetrieben der Kern der Gefährdungsbeurteilung.
Psychische Belastung
Projektdruck, Erreichbarkeit und Deadlines gehören in die Gefährdungsbeurteilung — nicht als Floskel, sondern mit konkreten Maßnahmen.
Studio- und Set-Technik
Leuchten, Stative, Kabel und Podeste: Wo produziert wird, gelten die Regeln der Werkstatt — Standsicherheit, Stolperstellen, Elektrogeräte.
Mobiles Arbeiten
Home-Office und wechselnde Einsatzorte sind in dieser Branche üblich und brauchen eine eigene Betrachtung in der Beurteilung.
Was wir für Medien & Kreativ übernehmen
Externe Sicherheitsfachkraft, schlank bemessen
Bestellung und Betreuung in einem Umfang, der zum Bürobetrieb passt — nicht möglichst viele Stunden.
Sicherheitstechnische Betreuung — mehr erfahrenGefährdungsbeurteilung inklusive psychischer Belastung
Erstellung und Fortschreibung, mit Bildschirmarbeitsplätzen und Projektdruck als Schwerpunkt.
Gefährdungsbeurteilung — mehr erfahrenBetriebsarzt für Vorsorge und Beratung
Angebotsvorsorge zur Bildschirmarbeit und Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung.
Betriebsarzt und Arbeitsmedizin — mehr erfahrenElektroprüfung im Studio und Büro
Leuchten, Ladegeräte, Rechner und Mehrfachsteckdosen — die DGUV-V3-Prüfung mit Protokoll.
DGUV-V3-Prüfung — mehr erfahren
Häufige Fragen aus der Branche
- Wir sind eine kleine Agentur ohne Maschinen — gilt die Pflicht trotzdem?
- Ja. Die Betreuungspflicht hängt nicht an Maschinen, sondern an Beschäftigten. Der Umfang ist bei geringem Gefährdungspotenzial klein, die Nachweise müssen aber vorliegen.
- Wie oft muss jemand bei uns vor Ort sein?
- Das ergibt sich aus Betreuungsgruppe und Mitarbeiterzahl. In Bürobetrieben genügt meist ein überschaubarer Rhythmus, den wir im Angebot in Stunden pro Jahr ausweisen.
- Zählt Home-Office zur Gefährdungsbeurteilung?
- Ja, mobiles Arbeiten gehört in die Beurteilung. Wir nehmen es als eigenen Punkt auf und geben Ihnen eine Handreichung für die Beschäftigten mit.
