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Branchen · Medien & Kreativ

Arbeitsschutz für Medien- und Kreativbetriebe

Bildschirm, Studio, Termindruck: In Agenturen und Studios sieht Arbeitsschutz anders aus als in der Werkstatt — er ist leiser, aber nicht weniger Pflicht.

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Arbeitsschutz für Medien- und Kreativbetriebe: Fotografin mit Kamera an ihrem Arbeitsplatz im Studio
BetreuungsgruppeIIIOrientierung nach DGUV Vorschrift 2

Wer in einer Agentur, einem Fotostudio oder einer Redaktion arbeitet, denkt beim Wort Arbeitsschutz selten an sich selbst. Dabei sind die Themen klar benennbar: Bildschirmarbeit über viele Stunden, Sehbelastung, Haltung am Schreibtisch, Deadlines und Projektdruck. Im Studio kommen Beleuchtungsanlagen, Stative, Kabelwege und gelegentlich Höhenarbeit dazu.

Der Betreuungsumfang ist in dieser Branche vergleichsweise schlank — die Nachweispflichten sind dieselben wie überall. Eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt, eine Gefährdungsbeurteilung, die auch die psychische Belastung einschließt, und dokumentierte Unterweisungen: Das ist die Grundausstattung, unabhängig davon, ob zwei oder zwanzig Menschen im Team sind.

Wir richten den Aufwand am tatsächlichen Risiko aus. Für einen Bürobetrieb heißt das wenige, gut vorbereitete Termine — und eine Dokumentation, die im Fall einer Nachfrage vollständig vorliegt, statt in Ordnern gesucht zu werden.

Typische Themen: Medien & Kreativ

Bildschirmarbeitsplätze

Monitor, Stuhl, Tisch, Licht — die Beurteilung der Bildschirmarbeitsplätze ist in Kreativbetrieben der Kern der Gefährdungsbeurteilung.

Psychische Belastung

Projektdruck, Erreichbarkeit und Deadlines gehören in die Gefährdungsbeurteilung — nicht als Floskel, sondern mit konkreten Maßnahmen.

Studio- und Set-Technik

Leuchten, Stative, Kabel und Podeste: Wo produziert wird, gelten die Regeln der Werkstatt — Standsicherheit, Stolperstellen, Elektrogeräte.

Mobiles Arbeiten

Home-Office und wechselnde Einsatzorte sind in dieser Branche üblich und brauchen eine eigene Betrachtung in der Beurteilung.

Was wir für Medien & Kreativ übernehmen

Häufige Fragen aus der Branche

Wir sind eine kleine Agentur ohne Maschinen — gilt die Pflicht trotzdem?
Ja. Die Betreuungspflicht hängt nicht an Maschinen, sondern an Beschäftigten. Der Umfang ist bei geringem Gefährdungspotenzial klein, die Nachweise müssen aber vorliegen.
Wie oft muss jemand bei uns vor Ort sein?
Das ergibt sich aus Betreuungsgruppe und Mitarbeiterzahl. In Bürobetrieben genügt meist ein überschaubarer Rhythmus, den wir im Angebot in Stunden pro Jahr ausweisen.
Zählt Home-Office zur Gefährdungsbeurteilung?
Ja, mobiles Arbeiten gehört in die Beurteilung. Wir nehmen es als eigenen Punkt auf und geben Ihnen eine Handreichung für die Beschäftigten mit.

Was es kostet

Kleinbetriebe bis 20 Mitarbeiter betreuen wir zum monatlichen Festpreis. Darüber richtet sich der Monatspreis nach Mitarbeiterzahl und Betreuungsgruppe. Alle Einsatzzeiten weisen wir in Stunden pro Jahr aus.

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