Bildungseinrichtungen wirken auf den ersten Blick wie Bürobetriebe — bis man in die Werkstatt der Berufsschule, die Küche der Kita oder das Labor des Weiterbildungsträgers schaut. Dort gelten die Regeln der Werkstatt, des Labors, der Küche. Und im Unterrichtsraum selbst sind es Stimme, Lärm, Stehen und Belastung durch Gruppen, die auf Dauer wirken.
Für private Träger gilt die Betreuungspflicht wie für jeden Arbeitgeber: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen. Öffentliche Schulen sind über die Unfallkassen anders organisiert — dazu beraten wir gern, versprechen aber nichts, was nicht in unserer Zuständigkeit liegt.
Wir betreuen Lehrende, Erziehende, Werkstatt- und Verwaltungspersonal als einen Betrieb mit verschiedenen Bereichen, prüfen Elektrogeräte und Leitern und halten die Unterweisungen so nach, dass auch Honorarkräfte und Vertretungen erfasst sind.
Typische Themen: Bildung
Stimme, Lärm, Gruppen
Unterrichten ist Belastung für Stimme und Nerven — ein Thema für Gefährdungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Beratung.
Werkstätten, Küchen, Labore
Wo praktisch gelehrt wird, gelten die Regeln des jeweiligen Gewerks — Maschinen, Gefahrstoffe, Elektrogeräte.
Kita und Betreuung
Heben von Kindern, Infektionsrisiken, Lärm und Alleinarbeit im Spätdienst gehören in die Beurteilung von Betreuungseinrichtungen.
Wechselnde Lehrkräfte
Honorarkräfte und Vertretungen müssen genauso unterwiesen sein wie das Stammpersonal — digital geht das ohne Aufwand.
Was wir für Bildung übernehmen
Fachkraft für Arbeitssicherheit für den Träger
Bestellung, Begehung aller Bereiche vom Unterrichtsraum bis zur Werkstatt, Dokumentation.
Sicherheitstechnische Betreuung — mehr erfahrenBetriebsarzt für Lehrende und Erziehende
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung, etwa zu Stimme, Infektionsschutz und Belastung.
Betriebsarzt und Arbeitsmedizin — mehr erfahrenUnterweisungen digital mit Nachweis
Für Stammpersonal, Honorarkräfte und Vertretungen — jede Teilnahme dokumentiert.
Unterweisungen — mehr erfahrenElektrogeräte prüfen lassen
Von Beamer und Laptop bis zur Werkstattmaschine: die DGUV-V3-Prüfung mit Protokoll.
DGUV-V3-Prüfung — mehr erfahren
Häufige Fragen aus der Branche
- Gilt das auch für eine öffentliche Schule?
- Öffentliche Schulen sind über die Unfallkassen und den Schulträger anders organisiert als private Träger. Wir sagen Ihnen im Gespräch ehrlich, was in unsere Zuständigkeit fällt und was nicht.
- Wie werden Honorarkräfte einbezogen?
- Wer bei Ihnen tätig ist, muss unterwiesen sein — auch auf Honorarbasis. Mit digitalen Unterweisungen geht das vor dem ersten Einsatz, der Nachweis liegt in Ihrer Kunden-Cloud.
- Gehören die Lernenden zur Gefährdungsbeurteilung?
- Die Beurteilung betrifft Ihre Beschäftigten; die Sicherheit der Lernenden ist Teil der Organisation der Einrichtung. Beides hängt zusammen, und wir trennen es in der Dokumentation sauber.
