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Branchen · Landwirtschaft

Arbeitsschutz in der Landwirtschaft

Maschinen, Tiere, Höhen, Chemie und Saisonkräfte: Kaum eine Branche hat so viele verschiedene Gefährdungen auf einem Hof. Was davon für Sie gilt, klären wir ehrlich im Gespräch.

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Arbeitsschutz in der Landwirtschaft: Landwirtin mit Gemüsekiste auf dem Feld
Betreuungsgruppeim GesprächSVLFG statt DGUV Vorschrift 2

Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist Werkstatt, Lager, Tierhaltung, Chemielager und Verkaufsstelle zugleich. Traktoren und Anbaugeräte, Kreissägen und Häcksler, Silos und Gruben, Pflanzenschutzmittel, Großtiere, Arbeiten auf Dächern und an Hochspannungsleitungen — die Liste der Gefährdungen ist lang, und die Unfälle in der Landwirtschaft sind es leider auch.

Für die Organisation des Arbeitsschutzes gilt in der Landwirtschaft eine Besonderheit: Landwirtschaftliche Betriebe sind bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau versichert, und deren Regelungen zur Betreuung unterscheiden sich von der DGUV Vorschrift 2. Deshalb nennen wir hier bewusst keine Betreuungsgruppe.

Was wir können: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen für Stamm- und Saisonkräfte, Prüfung von Elektrogeräten, Leitern und Hebebühnen, arbeitsmedizinische Beratung. Was für Ihren Betrieb verpflichtend ist und was wir davon übernehmen dürfen, ordnen wir im Gespräch ein — ohne etwas zu versprechen, das nicht in unsere Zuständigkeit fällt.

Typische Themen: Landwirtschaft

Maschinen und Anbaugeräte

Zapfwellen, Häcksler, Sägen — Schutzeinrichtungen, Stillsetzen vor dem Eingreifen und Unterweisung sind die Kernthemen.

Tiere und Höhen

Großtiere, Silos, Dächer und Gruben — Gefährdungen, die nur die Begehung vor Ort sichtbar macht.

Pflanzenschutz und Gefahrstoffe

Lagerung, Anwendung, Schutzausrüstung und arbeitsmedizinische Beratung gehören zusammen.

Saisonkräfte

Wer nur wenige Wochen bleibt, muss trotzdem vor dem ersten Einsatz unterwiesen sein — in einer Sprache, die verstanden wird.

Was wir für Landwirtschaft übernehmen

Häufige Fragen aus der Branche

Warum nennen Sie für die Landwirtschaft keine Betreuungsgruppe?
Weil landwirtschaftliche Betriebe über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau versichert sind und dort eigene Regeln zur Betreuung gelten. Eine Gruppe nach DGUV Vorschrift 2 zu behaupten wäre eine falsche Auskunft.
Was können Sie für unseren Hof konkret tun?
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Prüfung von Elektrogeräten, Leitern und Hebebühnen sowie arbeitsmedizinische Beratung. Ob und wie die Betreuung als bestellte Fachkraft für Ihren Betrieb gilt, klären wir im Gespräch.
Wir haben einen Hofladen und Gastronomie dazu — ändert das etwas?
Ja, Hofladen und Gastronomie sind gewerbliche Bereiche mit eigenen Regeln. Wir betrachten sie getrennt vom landwirtschaftlichen Teil und sagen Ihnen, was dort gilt.

Was es kostet

Kleinbetriebe bis 20 Mitarbeiter betreuen wir zum monatlichen Festpreis. Darüber richtet sich der Monatspreis nach Mitarbeiterzahl und Betreuungsgruppe. Alle Einsatzzeiten weisen wir in Stunden pro Jahr aus.

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Bestellung als externe Fachkraft, Begehungen und Dokumentation nach DGUV Vorschrift 2.

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